Allgemeines
In Deutschland gibt es vier anerkannte psychotherapeutische Verfahren, die von den Krankenkassen übernommen werden: Die Verhaltenstherapie, die psychoanalytische Psychotherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Systemische Therapie. In unserer Praxis arbeiten Therapeut:innen mehrerer Verfahren und Schwerpunkten.
Psychotherapeut:innen unterliegen, wie auch Fachärzte:innen, der gesetzlichen Schweigepflicht.
Sprechstunde
Im Erstgespräch, der psychotherapeutischen Sprechstunde, stellen wir fest, ob ein Verdacht auf eine psychische Erkrankung vorliegt. Außerdem stellen ggf. eine erste Verdachtsdiagnose und sprechen eine Behandlungsempfehlung aus. Sie erfahren, wie Sie am besten unterstützt werden können und welche konkreten Schritte dafür nötig sind.
Kostenübernahme
Unsere Praxis steht für alle Menschen offen. Dies gilt unabhängig insbesondere von Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung, sozialer Stellung, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion, eventueller Behinderungen oder politischer Überzeugung.
Die Gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten der Psychotherapie von Psychologischen Psychotherapeut:innen, da unsere Praxis als Versorgungspraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein zugelassen ist.
Private Krankenversicherungen (inkl. Beihilfe o.ä.) übernehmen ebenfalls die Kosten einer Psychotherapie bei psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeut:innen gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nach Ihrem gewählten Tarif. Die meisten PKV übernehmen die Kosten von 50 Therapiesitzungen pro Kalenderjahr ohne Antrag.
Patient:innen der Berufsgenossenschaft (BG) welche eine Traumatherapie (z.B. nach einem Betriebsunfall) in Anspruch nehmen, können bei der Terminbuchung unabhängig von der eigenen Krankenversicherung auch Termine der privaten Krankenversicherung buchen, da dies direkt über die BG abgerechnet wird.
Bitte beachten Sie, dass wir als Psychotherapeut:innen für Erwachsene nur Menschen über dem 18. Lebensjahr behandeln dürfen. Bei Fragen zur Psychotherapie für Kinder und Jugendliche können Sie sich gerne an meine Kolleginnen Seifert & Albersmann wenden (Externer Link).
Therapiebeginn
Nach den Sprechstunden wird, je nach Krankenkasse, ein Antrag auf Psychotherapie gestellt. Nach Bewilligung kann die Therapie beginnen, die je nach Umfang und Krankenkasse bis zu 24 bzw. in Ausnahmefällen 60 Stunden umfasst.
Bitte beachten Sie, dass nicht rechtzeitig abgesagte Therapiestunden (48 Stunden) nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden können. In diesem Fall wird Ihnen der Ausfall in Rechnung gestellt.